FAQ 24 h Lieferantenwechsel
Wichtig: Ab dem 6. Juni 2025 tritt eine gesetzliche Änderung in Kraft, bei der Ein- und Auszüge sowie Lieferantenwechsel nur noch in die Zukunft umgesetzt werden können. Bitte beachten Sie daher, An- oder Abmeldungen mindestens 14 Tage vor dem Ein- oder Auszug dem alten oder neuen Energielieferanten mitzuteilen.
FAQ-Lieferantenwechsel 24 Stunden
Was ist der Lieferantenwechsel in 24 Stunden?
- Eine neue gesetzliche Regelung, die es Endverbrauchern ermöglicht, ihren Energieanbieter schneller und einfacher zu wechseln.
Diese Regelung betrifft ebenfalls den Ablauf bei Ein- und Auszügen. Diese können zukünftig nur noch in die Zukunft vorgenommen werden. - Ab dem 6. Juni 2025 können Verbraucher Ihren Strom – und Gaslieferanten innerhalb eines Werktages wechseln, sodass die Belieferung durch den neuen Anbieter theoretisch bereits 24 Stunden nach der Anmeldung beginnen kann.
Warum wird der Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden eingeführt?
- Die Bundesregierung hat in §20a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes festgelegt, dass alle Energieanbieter verpflichtet sind, Lieferantenwechsel ab dem 6. Juni 2025 an Werktagen innerhalb von 24 Stunden zu bearbeiten.
- Ziel dieser Regelung ist, eine möglichst verbraucherfreundliche, schnelle und flexible Energieversorgung sicherzustellen.
Ab wann greift der Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden?
- Ab dem 6. Juni 2025 müssen alle Energieversorger den Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden gewährleisten.
Was bedeutet in diesem Zusammenhang „ein Werktag“?
- Werktage umfassen alle Wochentage von Montag bis Freitag.
- Gesetzliche Feiertage, Samstage und Sonntage zählen nicht dazu.
Welche Kündigungsfristen sind zu beachten?
- Die im Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen bleiben bestehen und gelten auch bei Auszügen.
- In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist weiterhin 14 Tage.
- Der Lieferantenwechsel kann erst nach Vertragsende erfolgen.
Was muss ich künftig beachten?
- Reibungsloser Wechselprozess: Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen und Informationen (z.B. Zählerstand) fristgerecht eingereicht werden.
- Umzugsmeldung: Sollten Sie umziehen, müssen Sie uns dies rechtzeitig im Voraus mitteilen. Andernfalls kann eine pünktliche Abmeldung nicht erfolgen und Sie bleiben somit auch nach dem tatsächlichen Auszug weiterhin Vertragspartner.
- Umzüge können nicht mehr in die Vergangenheit umgesetzt werden.
Welche Vorteile ergeben sich durch den Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden?
- Mehr Flexibilität: Sie können schneller den Energieanbieter wechseln.
- Direkte Umsetzung: Der Wechselprozess wird deutlich beschleunigt, was Ihnen eine zügige Versorgung durch den neuen Anbieter ermöglicht.
- Höhere Sicherheit: Durch die Vorabanfrage der Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) werden Zuordnungsfehler vermieden und unerwünschte Vertragsabschlüsse erschwert.
Um was handelt es sich bei der MaLo-ID und wo finde ich diese?
- Die Marktlokations-Identifikationsnummer ist das eindeutige Identifikationsmerkmal Ihrer Verbrauchsstelle und besteht aus 11 Ziffern.
- Die MaLo-ID stellt einen reibungslosen Datenaustausch zwischen den Lieferanten sicher, Zuordnungsfehler werden vermieden und unerwünschte Vertragsabschlüsse erschwert.
- Die MaLo-ID finden Sie auf Ihrer letzten Strom- oder Gasrechnung.
Welche Risiken gibt es durch die neue Regelung?
- Achtung bei Haustürgeschäften: Durch den schnelleren Wechsel steigt das Risiko, ungewollt in einen Vertrag zu geraten. Geben Sie sensible Daten, wie Ihre MaLo-ID nur an vertrauenswürdige Anbieter weiter.
- Sollten Sie umziehen, müssen Sie uns dies rechtzeitig im Voraus mitteilen. Andernfalls kann eine pünktliche Abmeldung nicht erfolgen und Sie bleiben somit auch nach dem tatsächlichen Auszug weiterhin Vertragspartner.
Checkliste für Kunden
- Umzugsmeldung: Melden Sie Ihren Umzug mindestens 14 Tage im Voraus
Einfach per Mail an: kundenberatung@queichtal-energie-offenbach.de - Kündigungsfristen: Diese bleiben weiterhin bestehen und sind zu beachten.
- Zählerstände melden: Melden Sie die Zählerstände am Tag des Umzuges, spätestens jedoch eine Woche danach.